GASTGEWERBE-BONUS

Nicht rückzahlbarer Bonus für den Ankauf von Restaurantausstattung
Der neue Gastgewerbebonus wurde angedacht, um das Gastgewerbe unterstützen. Restaurants, Konditoreien und Eisdielen können einen Betrag in Höhe von 70 % der getätigten Ausgaben bis zu einem Wert von 30.000 Euro erhalten, der nicht rückzahlbar ist, für den Erwerb von Maschinen und langlebigen Anlagegütern.

An wen richtet sich der Bonus?
Restaurants (ATECO-Kodex 56.10.11), die seit mindestens 10 Jahren im Handelsregister eingetragen sind oder die in den vorangegangenen 12 Monaten für mindestens 25 % ihrer Gesamteinkäufe in diesem Zeitraum g.U.-, g.g.A.-, SQNPI-, SQNZ- und biologische Produkte gekauft haben. Eisdielen und Konditoreien  (ATECO-Kodex  56.10.30 – 10.71.20), die seit mindestens 10 Jahren im Handelsregister eingetragen sind oder die für mindestens 5 % ihrer Gesamteinkäufe g.U.-, g.g.A.-, SQNPI- und biologischen Produkten gekauft haben.

Wie hoch ist der Wert?
70 % der Ausgaben für den Erwerb von Maschinen für die berufliche Tätigkeit. Maximaler Bonus 30.000 €. Die 56 Millionen Euro werden gemäß der chronologischen Reihenfolge der Antragstellung bis zum 31.12.2023 zugewiesen.

Welche Produkte können finanziert werden?
Waren, die der Geschäftstätigkeit dienen, fabrikneu, organisch und funktionsfähig sind und zu marktüblichen Bedingungen von Dritten, die in keiner Beziehung zum Unternehmen stehen, erworben werden. Die Waren müssen in der Bilanz des Unternehmens mindestens drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses ausgewiesen werden.
Alle Informationen und die Vorschriften für die Inanspruchnahme der Förderung finden Sie in der Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstpolitik, die am 30. August 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde.