Profitieren Sie dank dem Dekret „Cura Italia“  mit einem Beitrag von 50%

Wir erinnern Sie daran, dass die Bestimmungen des Dekrets „Cura Italia“ vom 17. März 2020, Art. 64, eine Steuergutschrift in Höhe von 50% der Kosten für die Sanierung der Räume und Arbeitsgeräte bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR pro Jahr vorsehen. 2020.